DGfN-Kongress: Aufwands­entschädigung für Vorsitzende und Referierende entfällt ab 2024

: Die DGfN zahlte bis dato für Referentinnen und Referenten sowie Vorsitzende eine pauschale Aufwandsentschädigung für Reisekosten etc. Das ist bei anderen Kongressen nicht üblich und belastet das Budget der Fachgesellschaft erheblich. Der Vorstand hat daher beschlossen, die Regelung zu ändern und die eingesparten Mittel für die Nachwuchsförderung zu verwenden.

© Lacheev, iStock.com

Zum einen werden die Teilnahmegebühren für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die DGfN-Mitglied sind, bereits seit 2022 übernommen. Dieses Programm soll nun stärker beworben und in die Fläche getragen werden.

Darüber hinaus wird sich die DGfN an den Kosten für die Karten zum Gesellschaftsabend beteiligen, so dass dieses Event auch für den medizinischen Nachwuchs attraktiv und erschwinglich ist. Ziel ist, mehr junge Medizinerinnen und Mediziner auf den Kongress zu bringen und so für unser Fach zu begeistern. Des Weiteren ist 2024 die Umsetzung eines nephrologischen Facharzttrainings mit Springer Medizin geplant, das aus Mitteln der Fachgesellschaft finanziert werden soll.

Zurück