Zuteilung von COVID-19-Impfstoffen
Dialysepatienten können nun auch mit höchster Priorität geimpft werden!
Wird bei einem Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz im Rachenabstrich SARS-CoV-2 mittels PCR nachgewiesen (mit oder ohne klinische Erkrankungssymptomatik), sind in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt besondere Hygienemaßnahmen zu ergreifen, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Aufgrund der subjektiven Belastung des Patienten durch Quarantäne und Sondermaßnahmen sowie des hohen Aufwands für Transporte und Dialysebehandlung ist eine möglichst frühzeitige Aufhebung der Maßnahmen wünschenswert. Dabei sind Transmissionsrisiken zu minimieren.
Das Robert-Koch-Institut hat hierzu eine Handreichung veröffentlicht:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement-Infografik.pdf?__blob=publicationFile
Die DGfN gibt hierzu folgende präzisierende Empfehlung:
Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz CKD 3 oder schlechter sowie Dialysepatienten leiden unter einer erworbenen Immundefizienz. Diese kann mit einer verlängerten Virusausscheidung bei Infektion einhergehen. Daher ist bei diesen Patienten zur Entisolierung stets ein negatives PCR-Ergebnis zu fordern. Ein „grenzwertiges“ oder „schwach positives“ PCR-Ergebnis im Sinne eines Ct-Wertes >30 erscheint für diese Patienten generell nicht ausreichend.
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