Stellungnahme der DGfN zu den industriellen Dialyseanbietern

: Der Anteil der industriellen Dialyse-Anbieter ist gestiegen und wird künftig weiter steigen. Diese Entwicklung wird vielerorts mit Sorge beobachtet, Kritiker sprechen von einer Industrialisierung der Dialyse mit allen negativen Folgen, die das Wort „Industrialisierung“ impliziert. Derzeit besteht eine Unsicherheit im Umgang mit diesen industrialisierten Anbietern, weshalb die DGfN eine Stellungnahme abgegeben hat.

Präambel

Mit Stand 02.05.2016 finden sich bei 1.042 ambulanten Dialyseeinrichtungen als Träger 61% Arztpraxen. Die gemeinnützigen Anbieter, d.h. das KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. sowie die PHV – Der Dialysepartner Patienten-Heimversorgung Gemeinnützige Stiftung haben einen Anteil von 28% der Dialysezentren. In der Hand kommerzieller Anbieter (Nephro-Care, B. Braun Avitum (Via medis/DTZ), DaVita und Diaverum) sind derzeit 11%. Aus Einzelbeobachtung kann davon ausgegangen werden, dass der Anteil dieser Anbieter künftig noch steigen wird. Diese Entwicklung wird vielerorts mit Sorge beobachtet, Kritiker sprechen von einer Industrialisierung der Dialyse mit allen negativen Folgen, die das Wort „Industrialisierung“ impliziert. Vor 15 Jahren wurde versucht, die Etablierung dieser „Dialyseketten“ am deutschen Markt aufzuhalten, im Deutschen Ärzteblatt hieß es: „Die Gründe des industriellen Interesses an der ambulanten Dialyseversorgung sind vielschichtig. Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung würde eine Industrialisierung der Dialyseversorgung in Deutschland dazu führen, dass die Versorgungsstrukturen destabilisiert werden. Verdrängungsaktivitäten kapitalstarker kommerzieller Anbieter könnten die wirtschaftliche Leistungserbringung bestehender Praxen auf absehbare Zeit unmöglich machen. Darüber hinaus ist zweifelhaft, ob industrielle Anbieter nach der Schwächung der konkurrierenden vertragsärztlichen Nephrologischen Zentren eine Sicherstellung im notwendigen Umfang auf hohem qualitativen Niveau garantieren würden.“ [1] Die damals zum Ausdruck gebrachte Sorge hat sich in den Köpfen vieler Kolleginnen und Kollegen fest etabliert, die kommerziellen Anbieter haben sich aber zwischenzeitlich am Markt etabliert und wachsen. Daraus entsteht eine Unsicherheit im Umgang mit diesen industrialisierten Anbietern. Deshalb gibt die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) hiermit eine Stellungnahme dazu ab.

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) ist die Fachgesellschaft aller Nephrologinnen und Nephrologen

Die DGfN ist eine wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft, Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Gesundheitspflege auf dem Gebiet der Nephrologie und der Hochdruckerkrankungen. Dies schließt die Erforschung der Nierenfunktion, von Nierenerkrankungen inkl. deren Prävention und Behandlung und ihren Auswirkungen sowie von Bluthochdruckerkrankungen ein. Gemäß Satzung der DGfN §3, Abs.1 („Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die auf dem Gebiet der Nephrologie oder verwandter Fächer arbeitet“) ist die DGfN offen für alle Nephrologinnen und Nephrologen, und zwar unabhängig von ihrem Arbeitgeber. Die für die kommerziellen Anbieter tätigen Nephrologen sind als Einzelmitglieder herzlich willkommen – und erhalten die gleiche fachlich wissenschaftlich-medizinische wie berufspolitische Unterstützung wie alle anderen Mitglieder.

Die DGfN gibt kommerziellen Dialyseanbietern die gleiche Möglichkeit zur Mitarbeit und Teilhabe wie pharmazeutischen oder medizintechnischen Unternehmen

Die DGfN lädt die kommerziellen Dialyseanbieter herzlich zur Mitarbeit im Kuratorium der DGfN, ein in der Satzung der DGfN verankertes Gremium, das die Koordinierung der Zusammenarbeit der Gesellschaft mit ihren fördernden Mitgliedern unterstützt, ein. Damit stellt die DGfN die kommerziellen Dialyseanbieter auf eine Stufe mit den pharmazeutischen oder medizintechnischen Unternehmen, die im Bereich der Nephrologie agieren, und gibt ihnen die Möglichkeit zur Mitarbeit in der Gesellschaftsarbeit und Teilhabe. Erste Anbieter haben diese Möglichkeit bereits genutzt. Ebenso erhalten die kommerziellen Dialyseanbieter auch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Industrieausstellung auf dem Jahreskongress der DGfN zu präsentieren oder Lunch- bzw. Frühstückssymposien zu buchen. Eine darüber hinaus gehende Unterstützung industrieller Anbieter seitens der DGfN schließt jedoch die Satzung aus: In §1, Abs. 1d wird als Vereinszweck nur die Beratung von „Krankenhausträgern, Versicherungsträgern, kommunalen und staatlichen Stellen, Universitäten oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen Fragen der Nephrologie und insbesondere der Dialyse und Transplantation“ eingeräumt.

Die DGfN setzt sich für die Qualitätssicherung und die (ideelle) Freiberuflichkeit ein

Grundlegendes Anliegen der DGfN ist die Wahrung und Sicherung der hohen Qualität der Versorgung von Patienten mit Nierenkrankheiten, wobei dies auch häufig eine medizinisch-ganzheitliche Mitbetreuung umfasst. Zertifizierungsverfahren prüfen und attestieren diese im klinischen Bereich – grundsätzlich arbeitet die DGfN daran, dass bei allen auf dem Markt tätigen Anbietern die Qualitätsansprüche, die im Dialysestandard der DGfN definiert sind, erfüllt werden, zum Wohle der Patienten. Ein weiteres hohes Gut ist die ideelle Freiberuflichkeit. Die DGfN teilt hier die Ansicht von Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der in seinem Vorwort einer Veranstaltungseinladung der LNP e.V. und BBNK e.V. im Jahr 2016 schrieb: „Wesentliche Garanten dafür [für die Versorgung der Patienten auf hohem Niveau] sind die Förderung und der Erhalt der Freiberuflichkeit. Freiberuflichkeit in diesem Zusammenhang meint nicht nur den selbstständigen niedergelassenen Arzt, sondern ist zu verstehen im Sinne von Eigenverantwortung und Unabhängigkeit bei medizinischen Entscheidungen. […] Uns als KBV ist es ein besonderes Anliegen, die Freiberuflichkeit, sowohl im ideellen als auch im materiellen Sinne, zu schützen.“ [2]

Dialyseanbieter sollten das gesamte Spektrum der nephrologischen Versorgung anbieten!

Der DGfN liegt es besonders am Herzen, darauf hinzuweisen, dass die nephrologische Versorgung mehr als die Erbringung der Dialyse umfasst. Zu nennen sind hier die Transplantationsnachsorge wie auch die Betreuung von nicht dialysepflichtigen Nierenpatienten, gerade auch im Hinblick auf die Verlangsamung der Krankheitsprogression und Abwendung bzw. dem Hinauszögern der Dialysepflichtigkeit. Einige der industriellen Dialyseanbieter haben sich allerdings allein auf die Erbringung der Dialyse spezialisiert, sie leisten keine umfassende nephrologische Versorgung und beteiligen sich nicht an der Prävention von Nierenkrankheiten und ihren Folgen. Dieser Trend wird seitens der Fachgesellschaft nicht unterstützt. Die DGfN sieht eine wichtige Kernaufgabe des Fachs darin, Präventionsarbeit zu leisten und dazu beizutragen, dass möglichst viele Betroffene möglichst lange dialysefrei leben können.

  1. http://www.aerzteblatt.de/archiv/30989
  2. „Uns als KBV ist es ein besonderes Anliegen, die Freiberuflichkeit, sowohl im ideellen als auch im materiellen Sinne, zu schützen.“ http://www.blnp.de/fileadmin/user_upload/Veranstaltungen_2016.pdf

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