Stellungnahme der DGfN zur Strukturprüfungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes: Bürokratische Hürden statt echter Qualitätsprüfung

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) sieht, wie viele andere wissenschaftliche Fachgesellschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft auch, die inhaltliche Erstellung der Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) kritisch. Die jetzt bekannt gewordene Richtlinie soll ihre Wirksamkeit bereits zum 30.06.2021 entfalten, ohne dass Verfahrensfragen, unklare Begrifflichkeiten oder Auslegungen der Richtlinie auch nur hätten diskutiert werden können.
 
Die Strukturprüfungsrichtlinie des MDS sieht eine detaillierte und wortgetreue Überprüfung der in zahlreichen Prozedurenkodes hinterlegten strukturellen Merkmale vor. Dabei werden auch Strukturanforderungen hinsichtlich der Vorhaltung von Dialyseverfahren formuliert, die eine 24-stündige Verfügbarkeit kontinuierlicher und intermittierender Nierenersatzverfahren am Standort des Krankenhauses fordern. Dabei ist allerdings die zwingend notwendige Einbindung des ärztlichen und pflegerischen neprologischen Sachverstandes ebenso wenig geregelt wie eine genaue Auslegung der ausreichenden Verfügbarkeit. Dies wird zu einer Reduktion der Qualität und Sicherheit in der Versorgung nierenkranker Patienten führen. Krankenhäuser und nephrologische Kliniken sind gezwungen, rückwirkend seit Beginn des Jahres 2021 Dienstpläne zusammenzustellen und für jeden Tag des Jahres die Einsatzfähigkeit der Geräte für die Durchführung der verschiedenen Nierenersatzverfahren zu belegen. Bei der sehr bürokratischen Prüfpraxis des Medizinischen Dienstes liegt die alleinige Nachweispflicht und damit das Abrechnungsrisiko bei den Krankenhäusern. Ein Nebeneffekt dieser Prüfungen wird sein, dass es in zwei Jahren aufgrund der Kalkulationsmethodik des Fallpauschalensystems zu einer deutlichen Umverteilung der Erlöse zugunsten von kleineren, strukturell schlechter aufgestellten Krankenhäusern ohne Zentrumsfunktion kommt.

Die DGfN appelliert eindringlich, eine nephrologische Einbindung bei der Versorgung schwer nierenkranker Patienten auf Intensivstation zu gewährleiten.

Zudem ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern nach der Bewältigung der dritten Welle der Corona-Pandemie die Belastung des äußerst bürokratischen und wissenschaftlich nicht abgesicherten Prüfungsverfahrens nicht zuzumuten

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