S3-Leitlinie der DEGAM

: Versorgung von Patienten mit nicht-dialysepflichtiger Nierenerkrankung in der Hausarztpraxis

Die DGfN begrüßt die DEGAM-Leitlinie, bei deren Erarbeitung sie eng eingebunden war. Prof. Dr. Sylvia Stracke ist Mitautorin. „Wir glauben, es ist eine vernünftige Leitlinie mit Augenmaß. Risikopatienten werden frühzeitiger als solche erkannt und der fachärztlichen Therapie zugeführt“, so DGfN-Prof. Galle. Die S3-Leitlinie empfiehlt eine Überweisung zum Nephrologen, wenn

  • Blut im Urin ist, das nicht durch eine urologische Erkrankung erklärbar ist,
  • nennenswerte Mengen Eiweiß im Urin sind,
  • der Blutdruck auch mit drei Medikamenten nicht zu kontrollieren ist,
  • die Nierenfunktion rasch abnimmt,
  • ein begründeter Verdacht auf eine spezifische Nierenerkrankung vorliegt (z.B. eine polyzystische Nierenerkrankung).

Die neue Leitlinie ist abrufbar unter https://www.degam.de/degam-leitlinien-379.html

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